Beleuchtung am Arbeitsplatz Arbeitgeber
sind verpflichtet, die Beleuchtung der Arbeitsplätze Ihrer
Mitarbeiter im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen und EG Richtlinien überprüfen
zu lassen.
Wir sind berechtigt, die wiederkehrenden gesetzlichen Prüfungen
vorzunehmen. Nicht
nur für Arbeitgeber interessant: Mit einem geprüften
Sachverständigen für beleuchtungstechnische Anlagen können
wir Sie bei Fragen zur Beleuchtung am Arbeitsplatz umfassend beraten.
Schöpfen Sie aus unserem Erfahrungsschatz. Die Erfahrung hat
gezeigt: mehr kann durchaus weniger sein. Einmal richtig investiert,
spart Folgekosten: Durch Energiesparbeleuchtung werden weniger
Leuchten benötigt, es wird weniger Energie verbraucht. Zudem
sind die Leuchten, die wir empfehlen, flimmerfrei. Dadurch verringert
sich die gesundheitliche Belastung für die Augen. Anhand
der verordnungsgerechten Beleuchtungsinstallation an den Arbeitsplätzen unserer eigenen Räume können wir
Ihnen die Erfüllung der Auflagen in der Praxis zeigen und
Sie zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Beleuchtungskonzepte
beraten. Da
die Anforderungen sehr unterschiedlich sind, ist immer eine individuelle
Beratung
nötig. Wir kommen gerne bei Ihnen vorbei.
Oder kommen Sie zu uns. Kontakt
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