EnEV – Auswechseln von Heizungspumpen

Hocheffizienz-Pumpen

Am 1. Oktober 2009 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Für das Auswechseln von Heizkreis-Umwälzpumpen ist per Gesetzt festgelegt:

Anlagen mit einer Leistung von über 25KW müssen zukünftig mit elektronisch geregelten Pumpen versehen sein. Es besteht keine Nachrüstpflicht, jedoch greift das Gesetz spätestens bei der Ersatzbeschaffung.

Was ist der Hintergrund:
Grundsätzlich geht diesem Paragraphen das Wunschdenken des Gesetzgebers voraus, die betroffenen Anlagen lassen sich hydraulisch abgleichen. Das ist gerade im Altbaubereich bei weitem nicht der Fall, denn hier herrschen Rohrdimensionen jenseits von einem Zoll vor, ein hydraulischer Abgleich ist hier so gut wie unmöglich. Eigentlich benötigt man dafür ein angepasstes Rohrsystem, voreinstellbare Regulierventile an den Heizkörpern, ggf. Strangregulierventile an den entsprechenden Rohrsektionen.

Sind diese Bedingungen erfüllt, so kann eine Hocheffizienzpumpe erkennen, welches Transportvolumen erforderlich ist und den tatsächlichen Bedarf elektronisch einstellen.

Wenn das System gut konfiguriert ist, kann man mit der Einsparung von Heizungs- und elektrischer Energie rechnen.

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