Pflichtprüfung von Heizöllagerbehältern bis Februar 2006

Rund 615.000 hessische Haushalte werden mit einer Ölheizung erwärmt oder beziehen Warmwasser aus Ölenergie. In einer Broschüre informiert das Hessische Umweltministerium über die Betreiberpflichten bei Heizöltanks. Danach müssen zum Beispiel alle Heizöllager mit mehr als 1000 Litern Fassungsvermögen, die vor dem 01.10.93 eingerichtet worden sind, bis zum 13.02.2006 fachgemäß überprüft werden.

Hintergrund ist eine hohe Dunkelziffer an „wild“ eingebauten Lagerbehältern, die jenseits aller Anforderungen betrieben werden. Um einen störungsfreien und vorschriftgemäßen Betrieb der Ölheizung sicherzustellen, ist es für jeden Betreiber unumgänglich, über die gesetzlichen Anforderungen an die Ausstattung des Öltanks informiert zu sein und die Sicherheit der Tankanlage zu überwachen, beziehungsweise diese von Sachverständigen im Rahmen der Pflichtüberprüfung inspizieren zu lassen.

Regelmäßige Überprüfungen und Tankreinigung, rechtzeitiges Erkennen von Korrosion und ggf. konservierende Maßnahmen durch einen Fachbetrieb schützen die Umwelt vor Ölunfällen und Sie vor nicht absehbaren Kosten.
Aktiver Umweltschutz beginnt mit Tankschutz – dieser dient auch der Werterhaltung Ihrer Tankanlage.

gewaesserschutz-logoFachkundige Hilfe bekommen Sie bei Betrieben, die nach §19 des Wasserhaushaltsgesetzes geprüft sind und das Kennzeichen einer Überwachungsgemeinschaft tragen.

Zu diesen Fachbetrieben gehört auch Maurer Haustechnik. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Hier erhalten Sie die Broschüre des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz als
PDF-Datei: Der sichere Heizöltank