Arbeitsplatz-Beleuchtung

Arbeitsplatz-Beleuchtung

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beleuchtung der Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen und EG Richtlinien überprüfen zu lassen. Wir sind berechtigt, die wiederkehrenden gesetzlichen Prüfungen vorzunehmen.

buerolicht1Nicht nur für Arbeitgeber interessant: Mit einem geprüften Sachverständigen für beleuchtungstechnische Anlagen können wir Sie bei Fragen zur Beleuchtung am Arbeitsplatz umfassend beraten.
Schöpfen Sie aus unserem Erfahrungsschatz. Die Erfahrung hat gezeigt: mehr kann durchaus weniger sein. Einmal richtig investiert, spart Folgekosten: Durch Energiesparbeleuchtung werden weniger Leuchten benötigt, es wird weniger Energie verbraucht. Zudem sind die Leuchten, die wir empfehlen, flimmerfrei. Dadurch verringert sich die gesundheitliche Belastung für die Augen.

buero2Anhand der verordnungsgerechten Beleuchtungsinstallation an den Arbeitsplätzen unserer eigenen Räume können wir Ihnen die Erfüllung der Auflagen in der Praxis zeigen und Sie zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Beleuchtungskonzepte beraten.

Da die Anforderungen sehr unterschiedlich sind, ist immer eine individuelle Beratung nötig.

Wir kommen gerne bei Ihnen vorbei.
Oder kommen Sie zu uns.