Prüfungen nach der DGUV V3

Prüfungen nach der DGUV  V3

Laut dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Unternehmen und Behörden verantwortlich für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Besucher.  Verantwortliche haften persönlich im Unfallschadensfall im Sinne des Organisationsverschuldens.

Prüfplakette DGUV Vorschrift 3

Prüfplakette für Geräte (alles was einen Stecker hat)

Durch die DGUV-Vorschriften wird zusätzlich die Haftung der Unfallversicherung im Schadensfall auf Fälle begrenzt, in denen einwandfrei nachvollzogen werden kann, dass entsprechend dieser Vorschriften geprüft wurde.

Die Pflicht zu prüfen ergibt sich aus dem dualen Arbeitsschutzsystem Deutschlands und setzt sich zusammen aus:

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und
  3. DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Die Prüfung nach den DGUV-Vorschriften DGUV V3 und V4, ehem. BGV A3 und GUV VA3, (Vorschriften der DGUV, die als privates autonomes Satzungsrecht qua § 15 SGB VII verbindlich für alle DGUV-Mitglieder gelten) wird benötigt, um den Versicherungsanspruch gegenüber der DGUV im Unfallschadensfall zu erhalten.

Ohne Nachweis der Erfüllung entfällt der Versicherungsschutz durch die DGUV und der Geschäftsführer/Vorstand haftet selbst für entstandene Schäden!

Im Schadensfall müssen Sie belegen, dass Sie alles in ihrer Macht stehende getan haben, um Schaden von Ihren Mitarbeitern und Besuchern abzuwenden.

Typisches Prüfgerät von FLUKE

Wir führen Prüfungen nach der DGUV durch.
Einen Überblick über die Prüfungsfristen finden Sie hier: Prüffristen elektrische Sicherheit DGUV