Der Gas-Check

Der Gas-Check

Die Gasheizung ist seit vielen Jahrzehnten fester Bestandteil in der Heizungstechnik und bei vielen Eigentümern und Mietern beliebt, was sich durch weiterhin steigende Marktanteile bestätigt.
Das hat auch seinen Grund, denn Gas ist eine saubere und effiziente Sache, ist obendrein komfortabel und auch noch günstiger als manch andere Energiequelle. Auch das Kochen mit Gas findet wieder mehr Zustimmung unter den Menschen und wird immer beliebter.

Sicherheit: Bei neuen Anlagen kein Problem

Beide Punkte führen dazu, dass in Wohngebäuden immer mehr neue Gasinstallationen errichtet, aber auch bestehende Anlagen erweitert und längst in Vergessenheit geratene Anschlüsse wieder genutzt werden. Bei neuen Gasinstallationen muss sich der Endverbraucher in der Regel keine Gedanken machen, denn der Installateur ist dazu verpflichtet, die neue Anlage zu prüfen, bevor überhaupt das erste Mal Gas in die Leitungen eingelassen wird. Die Prüfkriterien für neue Anlagen sind in der TRGI festgelegt und für jeden Installateur, der Arbeiten an Gasinstallationen durchführen darf, verbindlich.

Alte Anlagen können gefährliche Mängel aufweisen

Soweit zu den neuen Gasinstallationen, was aber ist mit den alten Anlagen? Auch diese Anlagen wurden zum Zeitpunkt der Installation auf Funktion und Dichtigkeit überprüft, nur ist diese Überprüfung in manchen Fällen schon 30 Jahre oder länger her. In der Zwischenzeit ist die Gasinstallation gealtert. Im Laufe der Jahre wurden die Gasleitungen verkleidet, andere Rohre und Kabel an ihnen befestigt oder sie ganz einfach als Aufhängung für Handwerkzeug et cetera benutzt. Gummidichtungen in Verschraubungen sind spröde geworden, Hanfstellen an Gewindeverbindungen trocknen aus und die Rohrleitungen sind durch äußere Einflüsse etwas korrodiert. Das alles kann gefährlich werden, da es zu Undichtigkeiten führen kann, durch die ungehindert und zu Beginn meistens auch unbemerkt Gas ausströmt.

Vorschrift der TRGI: Jährliche Hausschau und alle 12 Jahre Gebrauchsfähigkeitsprüfung

Bei richtiger Handhabung und wiederkehrenden Kontrollen wird das potentielle Risiko auf ein Minimum reduziert, daher schreibt die aktuelle Technische Regel der Gasinstallation (TRGI 2008) auch Prüfungen in regelmäßigen Abständen vor. In der TRGI wird dabei unterschieden in eine jährliche Hausschau und einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung alle 12 Jahre.

Die jährliche Hausschau kann von einem Installateur, aber auch vom Eigentümer selbst oder durch eine von ihm bestimmte Person durchgeführt werden. Bei der Hausschau wird der optische Zustand der Gasinstallation (z.B. Korrosion und Befestigung), die Verlegung der Leitungen und Belüftung eventueller Verkleidungen, sowie die Zugänglichkeit und Funktion von Absperreinrichtungen überprüft.

Der Gas-Check alle 12 Jahre schließt die Hausschau ein und ergänzt eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasinstallation mit einem zugelassenen Prüfgerät, (Dichtigkeitsprüfung bei normalen Betriebsdruck) sowie eine Dichtigkeitsprüfung von Verschraubungen und Absperreinrichtungen mit einem Gasspürgerät und schaumbildenden Mitteln. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung darf nur von einem zugelassenen Fachunternehmen (VIU) durchgeführt werden. Wenn Sie die jährliche Hausschau und alle 12 Jahre den Gas-Check durchführen bzw. durchführen lassen, erfüllen Sie ihre Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht und können im Schadensfall bei Versicherungen und Gerichten eine regelmäßige Wartung nachweisen.

Gerne führen wir für die Gebrauchsfähigkeitsprüfung und/oder die Hausschau für Sie durch, auch zusammen mit der jährlichen Wartung der Heizungsanlage. Zum Abschluss erhalten Sie von uns ein Protokoll für ihre Unterlagen zum Nachweis. Dank unserer Mitarbeiter und dem Einsatz zuverlässiger und modernster Technik können wir zu jeder Zeit eine qualitätsbewusste Arbeit garantieren.

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus, sprechen Sie uns einfach an.

Wussten Sie schon?
Gasanlagen, die älter als 20 Jahre sind, haben fast ausnahmslos kleine bis mittlere Mängel und sind möglicherweise nur noch eingeschränkt gebrauchsfähig.