Die neue Trinkwasser-Verordnung 2011

Wesentliche Neuerungen für Besitzer und Verwalter gewerblicher Wohn-/Mietprojekte

Seit dem 1. November 2011 ist eine Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Es wurde eine jährliche Prüfung auf Legionellen in gewerblichen Wohn-/Mietobjekten festgeschrieben. Daraus ergeben sich zusätzliche Aufgaben für den Betreiber bzw. Verwalter.

Untersuchungspflicht

Es besteht eine jährliche Untersuchungspflicht für Trinkwassererwärmungsanlagen und Duschen mit mehr als 400 Litern Speichervolumen, oder mehr als drei Litern Trinkwasser Rohrleitungsinhalt zwischen Erwärmungs- und Entnahmestelle.

Sorgfaltspflicht

Für jede Entnahmestelle ist der bestimmungsgemäße Gebrauch sicherzustellen, um stagnierendes Wasser zu verhindern.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch beschreibt eine regelmäßige Benutzung von Entnahmestellen. Wöchentlicher Gebrauch wird als bestimmungsgemäß angesehen. (Ziel: Füllanschlüsse für Heizungen, totgelegte, druckführende Leitungen, leere oder ungenutzte Wohnungen(Zapfstellen), etcera.)

Grenzwerte

  • Neuer Grenzwert für Uran (0,010 Milligramm = 10 Mikrogramm/Liter)
  • Verschärfter Grenzwert für Cadmium (0,003 Milligramm = 3 Mikrogramm/Liter)
  • Verschärfter Grenzwert für Blei (0,010 Milligramm = 10 Mikrogramm/Liter)
  • Neuer Grenzwert (Technischer Maßnahmewert) für Legionellen (100 KBE = koloniebildende Einheiten/100 Milliliter Trinkwasser) mit jährlicher Untersuchungspflicht.

Was ist zu tun?

  • Die Existenz von Warmwasser-Versorgungsanlagen über 400 Liter muss dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden.
  • In den betroffenen Anlagen müssen Probenentnahmeventile eingebaut werden.
  • Proben dürfen nur geschulte und zertifizierte Personen entnehmen. Die Untersuchung dürfen nur zertifizierte Labore durchführen.
  • Untersuchungsergebnisse müssen innerhalb von zwei Wochen dem Gesundheitsamt gemeldet werden und vom Eigentümer/Hausverwalter zehn Jahre aufbewahrt werden.
  • Bei Grenzwertüberschreitungen, welche dem Gesundheitsamt unverzüglich gemeldet werden müssen, müssen je nach Höhe der Kontamination unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden (Nachuntersuchung, Sanierungserfordernis, Nutzungseinschränkung, zum Beispiel Duschverbot). Auch andere „wahrnehmbare Veränderungen“, wie zum Beispiel Trübung, Geschmack, etc. müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
  • Den Bewohnern (Eigentümer und Mieter) muss einmal pro Jahr auf der Grundlage der Untersuchungen geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers (zum Beispiel per Aushang) zur Verfügung gestellt werden.
    Auf Unterlagen der Wasserversorgungsbetriebe kann zurückgegriffen werden.

Wer ist verantwortlich?

Den „Betreibern“ von Trinkwasserinstallationen wird die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Zustand dieser Installation übertragen. Veränderungen der Anlage müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
Die Abgabe von Wasser an Mieter wird als „gewerbliche Tätigkeit“ im Sinne der Trinkwasserverordnung angesehen. Werden im Zuge einer Wasseraufbereitung Stoffe zugesetzt, ist dies unmittelbar und in der Folge jährlich den Verbrauchern bekannt zu geben.
Die Aufbereitungsstoffe und deren eingesetzte Menge sind mindestens wöchentlich zu dokumentieren und mindestens sechs Monate lang zugänglich zu halten.

Wichtig: Informationspflicht

Ab 01.12.2013 sind die Verbraucher zu informieren, ob im Wasserversorgungssystem noch Bleileitungen vorhanden sind. Auf Verlangen sind dem Gesundheitsamt bei Warmwasserversorgungsanlagen die technischen Pläne vorzulegen. Änderungen der Versorgungsanlage müssen dokumentiert werden.

Wichtig: Einsatz von Trennarmaturen

Die Trinkwasserinstallation darf keine direkte Verbindung zu Heizungsanlagen haben. Das Be- oder Nachfüllen von Zentralheizungsanlagen sowie Etagenheizungen ist nur mit einer geeigneten Füllarmatur zulässig.
Das Gleiche gilt für Gartenbewässerungen, Waschanlagen und Baustellen, hier ist immer eine geeignete Trennarmatur zu verwenden.

Wer Trinkwasser verunreinigt, macht sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig.

Die neue Trinkwasser-Verordnung können Sie hier herunterladen:
Trinkwasser-Verordnung (PDF)

Bitte beachten Sie auch unser Wartungsangebot für die Trinkwasser-Überprüfung:
Maurer Wasser-Check