EnEV – Auswechseln von Heizkörperventilen

Am 1. Oktober 2009 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Für das Auswechseln von Heizkörperventilen ist per Gesetzt festgelegt:

Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen mit einer selbsttätig arbeitenden Regeleinrichtung zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet sein.

Was ist der Hintergrund:
Der Gesetzgeber fordert hiermit erstmalig die Modernisierung von Heizkörperventilen mit manueller Durchflusseinstellung. Im Volksmund Handräder. Verwendet werden dürfen im einfachsten Fall nunmehr Heizkörperventile mit Raumtemperatur Vorwahl, Heizkörperventile mit Temperatur und Zeitvorwahl als Einzelraumregler, sowie z.B. Stellmotoren auf Funkbasis, die von einem zentralen Steuergerät geführt werden.

Standard-Thermostatventil

Standard-Thermostatventil

Thermostatventil mit Zeit- und Temperaturregelung

Thermostatventil mit Zeit- und Temperaturregelung